Antwort 30.05.2024 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Hintergrund ist, dass nur Petitionen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, auf der Bundestagsseite veröffentlicht werden können. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses wird sich hierzu gerne mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, sobald die angeforderte Stellungnahme vorliegt.
