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Die Schaffung von Sonderdezernaten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur gezielten Verfolgung von Hasskriminalität ist zentral. Diese sollen Hassverbrechen effektiv verfolgen und die Strafverfolgung verbessern.
Hamburg geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent gegen Extremismus und Islamismus vor. Nach dem 7. Oktober 2023 hat Hamburg als einzige Stadt alle islamistischen und anti-israelischen Demonstrationen mittels Allgemeinverfügung untersagt.
Das Versammlungsrecht lässt sich nicht aufgrund bestimmter Meinungsäußerungen einschränken, es sei denn, diese sind nach dem Grundgesetz verfassungswidrig.