Antwort 20.07.2026 von Anja Karliczek CDU
Bitte schreiben Sie uns an die Bundestagsadresse anja.karliczek(a)bundestag.de und erläutern Sie kurz, welche Lenkungssteuern Sie meinen
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Ja, das ist rechtlich zulässig und im Steuersystem mehrfach der Fall
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Wenn aus Vergütungsinteressen eine medizinische Unterstellung konstruiert wird.