Wie sieht der Zukunftsentwurf der CDU/CSU für die Versorgung „leichter Fälle“ psychischer Erkrankungen aus?
Sehr geehrte Frau Borchardt, in einem Entschließungsantrag zum GKV-Spargesetz hat die Koalition sich vorgenommen, für Kinder u.Jugendl., sowie für „schwer psychisch Kranke“ Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung zu beschließen. Als Psychotherapeutin frage ich Sie nun, welcher Zukunftsentwurf der CDU/CSU und der GKV für die Behandlung der „leichten Fälle“, also für Anorexie, Bulimie, Angst- und Zwangsstörungen, mittelschwere Depressionen, Süchte, usw. vorschwebt. Erste Krankenkassen schreiben bereits Open-House-Verfahren „Mentale Gesundheit“ aus, auf die man sich als Behandler bewerben kann. Eine Qualifikation als studierter und approbierter Psychotherapeut ist dafür nicht erforderlich, der preiswerteste Anbieter erhält den Zuschlag. Ich bitte um Ihre ehrliche Antwort, wer soll zukünftig die o.g. „leichten Fälle“ wie behandeln? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch die genannten Krankheitsbilder weiter extrabudgetär vergütet und qualifiziert behandelt werden?

