Ist eine Steuer auf eine Steuer nach deutschem Steuerrecht statthaft?
Beispiel: Mehrwertsteuer auf die Stromsteuer.
Sehr geehrter Herr K.,
ja, das ist rechtlich zulässig und im Steuersystem mehrfach der Fall. Das gibt es etwa auch beim Tanken, beim Gas, beim angesprochenen Strom (alles Energiesteuer), Tabak, Kaffee oder Alkohol mit den entsprechenden Steuern und der dann final berechneten Umsatzsteuer. Letztendlich versteuern Sie ja auch Ihr Einkommen und mit jedem Einkauf wird mindestens die Umsatzsteuer fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

