Frage von Kilian S. • 20.05.2025

Antwort von Christian Hirte CDU • 20.05.2025
Bis zu einer evtl. positiven Bewertung sehe ich ein Verbotsverfahren daher sehr skeptisch.
Bis zu einer evtl. positiven Bewertung sehe ich ein Verbotsverfahren daher sehr skeptisch.
Lobbyismus ist in der Öffentlichkeit an vielen Stellen negativ konnotiert, häufig zurecht, wie entsprechende Skandale der Vergangenheit gezeigt haben. Allerdings gehört der Lobbyismus, also die politische Interessensvertretung, zum allgemeinen politischen Betrieb dazu.
Ende März informierte das Erzbistum Berlin in einer Pressemitteilung über den Verkauf des Katharinenstifts. Als Eigentümer kann das Bistum eine solche Entscheidung treffen. Eine Pflicht zur Rücksprache mit dem Land Berlin bzw. dem Berliner Abgeordnetenhaus besteht nicht.