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Simone Borchardt
CDU
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Frage von Stefan M. •

Wie stellen Sie sicher, dass Transparenz und Demokratie erhalten bleiben wenn Sie nun das IFG faktisch abschaffen? Wer soll die AfD dann zukünftig kontrollieren?

Sehr geehrte Frau Borchard,

das IFG ist sicherlich für viele lästig und bringt einen finanziellen Mehraufwand mit sich. Dennoch ist dieses Gesetz zusammen mit dem Datenschutz die größte Errungenschaft der Demokratie in den letzten Jahren. Wenn Sie dieses Gesetz nun „überarbeiten“ was quasi einer Abschaffung gleich kommt, dann schaden Sie der Demokratie gewaltig. „Die da oben“ können wieder tun was sie wollen ohne dass ihnen jmd auf die Finger schaut und besonders mit Blick auf die nächste Bundesregierung mit AfD Beteiligung schaffen Sie damit die Grundlage für einen schleichenden Demokratieabbau.

Die Parteien arbeiten bereits jetzt intransparent. Die Grenzen zwischen Lobbyarbeit und Korruption verschwimmen immer mehr.

Große Teile der Bevölkerung halten die Politik für unfähig und unglaubwürdig.

Was tut die Union, um diesen Sorgen zu entgegnen?

Was ist der Grund für die Abschaffung des IFG in seiner jetzigen Form und ist das wirklich alternativlos?

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Antwort von CDU

Die Informationsfreiheit wird nicht abgeschafft. Die Koalition hat ausdrücklich vereinbart, das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten. Das Informationsfreiheitsgesetz soll gemeinsam mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterentwickelt werden. Von einer Abschaffung oder einem Ende demokratischer Kontrolle kann daher keine Rede sein.

Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2006. Seitdem haben sich die technischen Möglichkeiten, die Sicherheitslage und die Arbeitsweise der Verwaltung erheblich verändert. Ein Gesetz darf nicht allein deshalb unverändert bleiben, weil sein ursprüngliches Anliegen richtig ist. Es muss auch unter veränderten Bedingungen praktikabel bleiben.

Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz gewährt grundsätzlich jedem Menschen einen voraussetzungslosen Informationsanspruch gegenüber Bundesbehörden. Eine persönliche Betroffenheit oder ein nachvollziehbarer Anlass müssen nicht dargelegt werden. Dieses sogenannte Jedermannrecht soll künftig stärker auf natürliche Personen ausgerichtet werden, die ein berechtigtes Interesse an der Information haben und diese nicht auf einem anderen Weg erhalten können.

Das halte ich für vertretbar. Der Staat muss gegenüber seinen Bürgern rechenschaftspflichtig bleiben. Daraus folgt aber nicht, dass Behörden unabhängig von Anlass und Aufwand jede denkbare Zusammenstellung von Informationen für beliebige Akteure im In- und Ausland erstellen müssen. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Bürgerrecht. Sie ist kein Instrument, mit dem Verwaltungsressourcen unbegrenzt gebunden oder sensible staatliche Strukturen systematisch ausgeforscht werden dürfen.

Bei der Reform geht es deshalb auch um den Schutz der Beschäftigten. Namen von Mitarbeitern sollen geschwärzt werden können, damit Menschen, die lediglich ihre dienstliche Aufgabe erfüllen, nicht persönlich bedroht oder öffentlich an den Pranger gestellt werden. Ebenso müssen Informationen über kritische Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung besonders geschützt werden. Auch der Schutz wissenschaftlicher Forschung wird ausdrücklich genannt. Die Veröffentlichung solcher Informationen kann im Einzelfall nicht nur eine Behörde, sondern die Sicherheit unseres Landes beeinträchtigen.

Transparenz bedeutet nicht, dass der Staat schutzlos sein muss. Ein handlungsfähiger demokratischer Staat benötigt beides: nachvollziehbare Entscheidungen und geschützte Sicherheitsbereiche.

Die Frage, wer eine mögliche Bundesregierung unter Beteiligung der AfD kontrollieren würde, ist berechtigt. Die Antwort lautet jedoch nicht, allein das Informationsfreiheitsgesetz. Die Kontrolle jeder Bundesregierung ist in unserer Verfassungsordnung auf mehrere voneinander unabhängige Institutionen verteilt.

Der Bundestag kontrolliert die Regierung durch Kleine und Große Anfragen, Fragestunden und Regierungsbefragungen. Hinzu kommen die Arbeit der Ausschüsse und das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Instrumente stehen insbesondere der Opposition zur Verfügung.

Daneben prüfen unabhängige Gerichte, ob staatliches Handeln rechtmäßig ist. Der Bundesrechnungshof untersucht die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und berichtet dem Parlament sowie der Öffentlichkeit über Fehlentwicklungen.

Auch freie Medien, eine aktive Zivilgesellschaft und regelmäßige Wahlen bleiben unverzichtbare Kontrollinstanzen. Keine Bundesregierung kann diese Mechanismen durch eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes außer Kraft setzen.

Hinzu kommt, dass das IFG politische Parteien grundsätzlich nicht unmittelbar zur Offenlegung ihrer internen Arbeit verpflichtet. Für Parteien gelten eigene Transparenzregeln. Sie müssen Rechenschaftsberichte über ihre Einnahmen, Ausgaben und ihr Vermögen vorlegen. Diese werden als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht. Größere Parteispenden werden ebenfalls öffentlich gemacht.

Auch Lobbyismus wird nicht über das IFG kontrolliert, sondern insbesondere über das Lobbyregister. Dort kann nachvollzogen werden, wer im Auftrag welcher Interessen auf Bundestag oder Bundesregierung einwirken will, welche finanziellen Mittel dafür eingesetzt werden und welche konkreten Regelungsvorhaben betroffen sind.

Die Behauptung, mit der IFG-Reform könnten Parteien künftig unkontrolliert handeln oder Lobbyismus und Korruption würden nicht mehr verfolgt, vermischt daher unterschiedliche Rechtsbereiche.

Die Reform ist nicht „alternativlos“. In einer Demokratie ist kaum eine politische Entscheidung alternativlos. Die Union hält sie jedoch für notwendig, weil der Informationszugang klarer geregelt werden muss. Schutzinteressen müssen stärker berücksichtigt werden. Zugleich sollen die Gebühren den tatsächlich entstehenden Verwaltungsaufwand angemessener abbilden.

Entscheidend wird die konkrete gesetzliche Ausgestaltung sein. Ein berechtigtes Interesse darf nicht willkürlich verneint werden. Journalistische Recherche, wissenschaftliche Arbeit und die Aufklärung möglicher Missstände müssen möglich bleiben. Behördenentscheidungen müssen überprüfbar sein. Der Zugang zu amtlichen Informationen darf nicht von der politischen Haltung eines Antragstellers abhängen.

Ich unterstütze deshalb die Reform des IFG. Transparenz wird damit nicht beseitigt, sondern auf eine belastbare Grundlage gestellt. Ein demokratischer Staat muss kontrollierbar bleiben. Er muss aber zugleich seine Beschäftigten schützen und verhindern können, dass sensible Informationen ohne nachvollziehbaren Grund herausgegeben werden.

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