Das Virus kennt keine Grenzen. die Selbstbestimmung schon.
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Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Entscheidung Freizeitveranstaltungen wie die Wiesn mit oder ohne Maske zu besuchen.
Regelmäßig tauchen interne Polizei-Chat-Protokolle aus Polizeibehörden auf, die vor eindeutig rechten Nachrichten und Bildern gespickt sind. Vor diesem Hintergrund bleibe ich bei der Formulierung, dass die Polizei in Deutschland ein Nazi-Problem hat.
Mir ist während dieser Tage nochmal sehr klar bewusst geworden, dass es bei der Cannabislegalisierung keinesfalls einen nationalen Alleingang Deutschlands geben darf. Das internationale und europäische Recht ist bedingungslos zu achten. Daher muss die Bundesregierung eine europarechtlich korrekte und vor allem gesamteuropäische Lösung finden!