Antwort 25.11.2024 von Carola Ensslen Die Linke
Diese veraltete und interne Angelegenheiten betreffende Frage habe ich bewusst nicht beantwortet
Diese veraltete und interne Angelegenheiten betreffende Frage habe ich bewusst nicht beantwortet
Wir lehnen solche Fantasien entschieden ab und haben dementsprechende Gespräche geführt.
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
mir ist wichtig, dass Extremisten oder auch psychisch erkrankte Menschen nicht im Besitz von Waffen sein dürfen.
Straftäter müssen belangt werden. Der friedliche Teil der Klimabewegung sollte sich weiterhin in den öffentlich-rechtlichen Medien äußern können.