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Lars Castellucci
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Frage von Jörg R. •

Welche Entschädigung bei Waffenbesitzverbot??

Sehr geehrter Herr Dr. Castelluci,
die SPD-Bundesinnenministerin plant als Antwort auf die aufgedeckte Reichsbürgerverschwörung ein Verbot des bisher gesetzeskonformen Besitzes von halbautomatischen Sport- und Jagdwaffen (https://www.sueddeutsche.de/politik/faeser-waffenrecht-halbautomatische-waffen-1.5715652). Da es nicht auszuschließen ist, dass noch weitere Verbote dieser Art folgen (z. B. generelles Kurzwaffenverbot, Verbot von KK-Sportwaffen, Verbot des Bogenschießens usw.) meine Frage an Sie: Ist es in einem Rechtsstaat nicht üblich, bei Enteignungen oder einem nachträglichen Besitzverbot, eine finanzielle Entschädigung für das bisher völlig gesetzeskonform besessene Eigentum zu entrichten? So geschehen z. B. in Neuseeland. Oder ist der Rechtsstaat in Deutschland dann doch nicht so ausgeprägt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

mir ist wichtig, dass Extremisten oder auch psychisch erkrankte Menschen nicht im Besitz von Waffen sein dürfen. Deshalb müssen wir beim Waffenrecht Änderungen auf den Weg bringen. Das ist auch im Interesse von Jägern oder Sportschützen, die ihrem Beruf oder ihrer Leidenschaft nachgehen und im Falle von Jägern natürlich wichtige Funktionen hier im Lande erfüllen. Darüber habe ich vor kurzem auch in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesprochen: https://assets.deutschlandfunk.de/822b0c25-f4db-4faa-bc6e-81f41722d89d/original.pdf

Wie genau die Änderungen konkret ausgestaltet werden, darüber werden wir in der Koalition in den kommenden Wochen und Monaten beraten. Es ist mir ein Anliegen, dass wir uns dabei auch mit unseren europäischen Partnern abstimmen, damit Verbote nicht durch Waffenkäufe in Nachbarländern umgangen werden können.

Freundliche Grüße

Lars Castellucci

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