Regulativ gesehen ist in Deutschland derzeit gem. der „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (10. BImSchV) der Vertrieb von E-Diesel in Reinform an Tankstellen NICHT erlaubt.
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Wir als FDP teilen Ihre Beobachtung, dass die Personalstruktur der Bundeswehr nicht optimal ist.
Ideologiegetriebene Verbote wie die Dauerbrenner-Debatte um ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen, halte ich daher für die falsche Strategie. An Gefahrenstellen oder z.B. aus Gründen des Lärmschutzes kann bereits heute die Geschwindigkeit beschränkt werden - und das ist auch gut so. Dort wo keine Gefahr vorherrscht, muss die Geschwindigkeit nicht künstlich beschränkt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz wurde mittlerweile mit zahlreichen Änderungen beschlossen.

da ich nicht weiß, auf wen sich der Familiennachzug bezieht, ist es schwer hier eine Antwort zu geben.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.