Antwort 20.10.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.
Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Der Gebrauch der Hupe ist klar geregelt.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.