Antwort 29.08.2023 von Kerstin Schreyer CSU
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
Bayern verfügt bereits über ein flächendeckendes, breites Netz an staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt.
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Hier die Zahlen für Sachsen-Anhalt:
Für eine Gleichstellung der Komplementärmedizin bedarf es meiner Meinung nach einer klaren Evidenzgrundlage
Wir brauchen Kriterien, anhand derer Leistungen erstattungsfähig sind oder nicht. Dies können nur wissenschaftlich fundierte Studien sein.
Die Bundestagsabgeordneten haben untereinander den kollegialen Konsens, bei fehlender Zuständigkeit an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu verweisen.