Antwort 15.09.2023 von Ulrike Bahr SPD
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Art. 316p des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) enthält eine Amnestieregelung.
Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt weiter geltendes Recht.
in der Tat sollte es Verbrauchern möglich sein, den aktuellen Stromverbrauch von Geräten zu ermitteln, und auch Maschinenlesbarkeit ist sinnvoll.
Dass die AfD eine in großen Teilen staats- und demokratiefeindliche Gruppierung ist, steht für mich außer Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Verbotsverfahren, das wahrscheinlich sehr lange dauern würde, der AfD zunächst einmal mehr nutzen könnte.