Wer bestellt, bezahlt. Für dieses Prinzip mache ich mich auch im Landtag stark, wenn es um das Verhältnis zwischen Land und Kommunen geht.
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Ja. Wer Aufgaben beschließt und an die Kommunen überträgt, muss auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgen.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Die bereits erfolgten bzw. noch bevorstehenden Reformen bei den sozialen Sicherungssystemen sind allerdings notwendig, um deren Finanzen zu stabilisieren und langfristig weiter steigende Beiträge zu vermeiden.
Bereits seit einigen Jahren wird dort an einem Gesetz gearbeitet, mit dem die Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern bekämpft werden soll und in diesem Zusammenhang wird auch über die Möglichkeit der Kontrolle privater Chatnachrichten diskutiert.