Frau Kalveram, wie setzen Sie sich zur EU-Chatkontrolle (CSA-Verordnung) ein? Soll Deutschland einer anlasslosen Durchsuchung privater Nachrichten im EU-Rat zustimmen,sie ablehnen oder sich enthalten?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Verhandlungen über die europäische CSA-Verordnung sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament verhandeln weiterhin über einen gemeinsamen Text. Über die deutsche Position im Rat entscheidet die Bundesregierung; der Hessische Landtag ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein. Zugleich hat sie betont, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet wirksam verbessert werden muss.
Ich verweise daher auf das laufende europäische Gesetzgebungsverfahren und die hierzu erklärte Position der zuständigen Bundesjustizministerin.

