Die vor unserer Regierungsübernahme geschaffene Regelung, die seit dem 1. März 2024 (§ 36 Abs. 3 AufenthG) in Kraft ist, dient jedoch einem klaren Zweck: Ausländische Fachkräfte mit bestimmten Aufenthaltstiteln (z. B. Blaue Karte EU) sollen durch den erleichterten Elternnachzug – befristet bis 2028 – stärker motiviert werden, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und hier ihre Expertise einzubringen. Es handelt sich um einen temporären Anreiz zur Fachkräftegewinnung, der keine automatische Bewilligung vorsieht, sondern Ermessenssache der Ausländerbehörde bleibt.
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Das Land fördert Projekte (z.B. CCU-Modellregionen), baut aber nicht selbst. Tiefseeeinleitung ist derzeit keine Option für NRW.
Mein Votum bezog sich auf die parlamentarische Vorlage der Opposition, nicht auf das humanitäre Anliegen selbst
Wir sind mit dem Ziel einer Migrationswende angetreten und dafür wurden wir gewählt. Dennoch gilt dabei: Aufnahmezusagen, die einen rechtlichen Anspruch begründen – insbesondere im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – sowie Zusagen für ehemalige Ortskräfte, gegenüber denen Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, werden weiterhin umgesetzt.
Wir setzen deshalb auf eine klare inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, um sie zu entlarven.
Wir werden dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen und setzen uns im Parlament dafür ein, Missbrauch gezielt zu bekämpfen, ohne den niedrigschwelligen, digital unterstützten Zugang zu Medizinalcannabis und die Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gefährden.