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Michael Kießling
CSU
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Frage von Martin B. •

Warum haben Sie gegen den Antrag gestimmt alle bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige konsequent umzusetzen?

Sehr geehrter Herr Kießling, warum haben Sie gegen den Antrag gestimmt alle bestehenden Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige konsequent umzusetzen? Stehen Sie hinter diesem Wortbruch?

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr B., 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Situation vieler afghanischer Staatsangehöriger, die sich derzeit in Pakistan befinden, ist ohne Zweifel schwierig und belastend. Gerade deshalb ist es wichtig, die unterschiedlichen Aufnahmeverfahren und die aktuelle Rechtslage sachlich voneinander zu unterscheiden:

Die freiwilligen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan befinden sich derzeit insgesamt in der Beendigung. Die neue Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt geprüft, welche Aufnahmezusagen der vorherigen Bundesregierung weiterhin umzusetzen sind und in welchen Fällen dies nicht mehr erfolgt. Wir sind mit dem Ziel einer Migrationswende angetreten und dafür wurden wir gewählt. Dennoch gilt dabei: Aufnahmezusagen, die einen rechtlichen Anspruch begründen – insbesondere im Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan – sowie Zusagen für ehemalige Ortskräfte, gegenüber denen Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, werden weiterhin umgesetzt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums befanden sich Ende April noch rund 100 Personen mit laufenden Verfahren in Pakistan, darunter etwa 90 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm sowie 10 ehemalige Ortskräfte.

Anders verhält es sich bei den sogenannten Menschenrechtslisten und dem Überbrückungsprogramm. Hier wurden die Aufnahmeerklärungen aufgehoben, weil die Bundesregierung kein fortbestehendes politisches Interesse an einer Aufnahme mehr sieht. Eine weitere Bearbeitung dieser Fälle erfolgt daher nicht mehr.

Mir ist wichtig zu betonen, dass in der öffentlichen Debatte häufig der Eindruck entsteht, es handle sich bei allen Betroffenen um ehemalige Ortskräfte Deutschlands. Das trifft nicht zu. Die unterschiedlichen Programme richteten sich an verschiedene Personengruppen und müssen deshalb auch differenziert betrachtet werden.

Unabhängig davon hat die Bundesregierung den betroffenen Personen nach Mitteilung der Aufhebung ihrer Aufnahmeerklärungen mehrfach Unterstützungsangebote gemacht, etwa bei einer Weiterreise in einen anderen Drittstaat oder bei einer Rückkehr nach Afghanistan.

Als Abgeordneter der CSU halte ich es für richtig, dass Deutschland zu rechtlich bindenden Zusagen und zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber ehemaligen Ortskräften steht. Gleichzeitig ist es legitim, freiwillige humanitäre Aufnahmeprogramme politisch neu zu bewerten und künftig anders auszurichten. Die neue Bundesregierung verfolgt hierbei das Ziel, Humanität, Rechtsstaatlichkeit und Steuerungsfähigkeit der Migrationspolitik miteinander zu verbinden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling MdB

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