Ich bin gegen eine Vergesellschaftung.
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Konsequente Rückführung und erfolgreiche Integration sind deshalb für mich kein Widerspruch.
Die Kontrolle des Verfassungsschutzes erfolgt in Sachsen-Anhalt durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Das Recht der Opposition, ihre Kontrollrechte in diesem Gremium wahrzunehmen, ist bereits heute verfassungsrechtlich gesichert.
Eine solche Reform muss aber vor allem dazu führen, dass die Gesundheitsversorgung für die Menschen besser wird. Gerade bei der hausärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung gibt es schon heute große Probleme.

Ich lehne die Kürzungen als unverfrorene Ungerechtigkeit ab, als Linke planen wir einen massiven Ausbau der ambulanten Versorgung in der Stadt.
Gerade deshalb ist es wichtig, nun zu einer rechtssicheren Neuregelung der amtsangemessenen Bundesbesoldung zu kommen.