Ihre Fragen sind selbstverständlich beide mit JA zu beantworten.
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Das Verbot einer politischen Partei stellt jedoch einen besonders weitreichenden Eingriff in das demokratische Gefüge dar und ist daher rechtlich nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Diese rechtlichen Instrumente sollten allerdings immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung getrennt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die die türkische Staatsangehörigkeit betreffen, an das türkische Konsulat. Über Verlängerungen türkischer Pässe kann ich nicht urteilen.
In unserer Verfassung gibt es zu Recht hohe Hürden für Parteienverbote: Ein Prüfverfahren können nur Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Als Linksfraktion werden wir alles dafür tun, dass dieser längst überfällige Schritt gegangen wird.
Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Verwaltungsgericht Köln. Dieses wird prüfen, ob die Feststellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine hinreichende Grundlage für ein mögliches Verbotsverfahren darstellt. Erst auf dieser Grundlage kann politisch entschieden werden, ob ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden sollte.
Es gilt die Unschuldsvermutung und das Recht auf freie Meinungsäußerung.