1. Dürfen deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund sich weiter an Wahlen beteiligen (Bundesebene, Landesebene usw.)?
2. Und dürfen Deutsche mit Migrationshintergrund ihre Staatsangehörigkeit behalten?

Sehr geehrte Frau T.,
Ihre Fragen sind selbstverständlich beide mit JA zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christina Baum
Weitere Fragen an Christina Baum

Bezüglich konkreter Branchen und Unternehmen befinde ich mich derzeit in einem allgemeinen Austausch mit verschiedenen Akteuren, um die Bedürfnisse und Herausforderungen der Region besser zu verstehen.

Dies bedeutet für mich den Erhalt von Krankenhäusern, insbesondere für die Grund- und Notfallversorgung, ausreichend Apotheker und nicht zuletzt wieder mehr selbstständige Ärzte in inhabergeführen eigenen Praxen.

Es ist wichtig, nicht mit Vorurteilen an das Thema heranzugehen, sondern die individuelle Situation jedes Einzelnen zu betrachten.

Ein Asylverfahren außerhalb der EU ist derart durchzuführen, dass ein Asylantrag bei der nächsten Botschaft des Nachbarlandes gestellt werden.