Wir hoffen, dass wir das notwendige parlamentarische Verfahren in der zweiten Jahreshälfte abschließen können. Seien Sie versichert, dass wir Tempo machen.
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Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Die geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist kein "Geschenk" auf Kosten der Arbeitgeber. Sie ist freiwillig – Unternehmen können sie zahlen und dann steuerlich geltend machen.
Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich bitte direkt an das BMF wenden.
Die demokratische Mehrheit des Volkes hat die Union als stärkste Kraft gewählt, nicht einzelne Umfrageschnappschüsse. Wir feiern keine Personen, sondern Erfolge wie die Energiesofortmaßnahmen, Entbürokratisierung und Haushaltskonsolidierung.