Guten Tag Hr Frei, können Sie sich dafür einsetzen, dass auch die freiberufliche Hebamme, der freiberufliche Handwerker von der Aktivrente profitieren? Alles andere wäre doch ungererecht. MfG B. W:
Sehr geehrter Herr W.,
in der derzeit vorliegenden Fassung der Aktivrente werden keine zusätzlichen Anreize für Selbständige und Freiberufler gesetzt, weiterzuarbeiten, nachdem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das ist richtig. Freiberufler und Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist. Gleichwohl halten wir es für nachvollziehbar, in einem ersten Schritt nur abhängig Beschäftigte von der Aktivrente zu umfassen. Die Ausweitung der steuerfreien Aktivrente auf bspw. Selbständige ist administrativ und fiskalisch schwierig. Zudem haben Selbstständige Gestaltungsmöglichkeiten und damit Vorteile, die ein Arbeitnehmer häufig nicht hat. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn die Aktivrente in Zukunft ausgeweitet werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

