Zur inhaltlichen Frage: Eine qualitätsorientierte Steuerung in der Kieferorthopädie ist aus unserer Sicht grundsätzlich vertretbar. Im KFO-Bereich bestehen strukturelle Überversorgungstendenzen, und gezielte fachliche Eingrenzungen unterscheiden sich methodisch von pauschalen Leistungskürzungen, die wir an anderer Stelle des GKV-BStabG kritisieren.
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Die Patentfrage ist zentral bei der demnächst erfolgenden Abstimmung im Europäischen Parlament zur Neuregulierung von Pflanzen, die mit sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGTs) erzeugt wurden.
Faire Prüfung statt Pauschalurteil: Maßstab bleibt der nachweisbare Nutzen für die Versorgung.
Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Herrn MdB Prof. Dr. Hendrik Streek verweisen.
Der Entwurf für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befindet sich aktuell noch in der parlamentarischen Beratung. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzen sich im Zuge dessen auch mit der von Ihnen benannten Thematik auseinander.
Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.