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Die Thematik eines der Inflationsausgleichsprämie entsprechenden allgemeinen Steuerfreibetrages fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Beim BaFöG handelt es sich um eine aus Steuergeldern finanzierte Förderleistung. Vor diesem Hintergrund halte ich die bestehende Regelung für durchaus zumutbar.
Ob der Kanzler bei der Taurus-Frage künftig anders entscheidet (z.B. aufgrund veränderter Rahmenbedingungen), kann ich nicht beurteilen.
das Verfahren ist in der Abstimmung mit den Bundesländern . Es betrifft ja weitestgehend die Länder (auch nicht alle Bundesländer) und deren Finanzverantwortung. Insofern wird der Prozess sicherlich noch eine ganze Zeit in Anspruch nehmen.