Die Verschiebung und Entsendung vom deutschen Soldaten innerhalb der Staaten der NATO und EU unterliegt nicht dem Parlamentsbeteiligungsgesetz und ist rein exekutives Handeln der Bundesregierung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 08.04.2024 von Johannes Arlt SPD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen.
Antwort 05.04.2024 von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die konkrete Entscheidung bezüglich der genannten Strecke obliegt allerdings nicht dem Bund. Dies ist alleine Sache des Landes und der Kommunen.
Antwort ausstehend von Maximilian Mörseburg CDU
Antwort 30.04.2024 von Jens Lehmann CDU
Die Untersuchungen zu einem möglichen Fehlverhalten laufen noch. Ergebnisse bleiben abzuwarten. Vorverurteilungen halte ich grundsätzlich nicht für zielführend.