Antwort 18.08.2026 von Serap Güler CDU
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden.
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.
Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.