Antwort 25.03.2023 von Stephan Brandner AfD
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926906.pdf
Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926906.pdf
Aber Sie haben den Medien in der letzten Woche sicherlich entnommen, dass Herr Timmermans nun seine feste Zusage eingehalten hat.
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Wann genau die Schwelle von einer (bloßen) Gewaltanwendung zum bewaffneten Angriff überschritten ist, ist im Einzelfall schwierig zu bestimmen und auch umstritten.