Antwort 09.07.2026 von Uwe Schmidt SPD
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Es geht nicht um den Einsatz einzelner Praxen, sondern um die Wirkung des Vergütungssystems
Transparenz bleibt erhalten. Maßstab ist der Koalitionsvertrag: Die IFG-Reform muss Mehrwert für Bürger und Verwaltung schaffen.
Ihre Einschätzung, dass innerhalb der Bundesregierung Absprachen gebrochen würden, ist falsch. Die Koalition arbeitet gut und vertrauensvoll zusammen und vertritt auch in Brüssel geeinte Positionen.