Meine Frage nach der Gerechtigkeit für Rentner & Selbstständige blieb offen: Ist es fair, dass Staatsdiener mangels Sozialabgaben netto viel mehr von Krisen-Plus profitieren?
Zur „1:1“-Übertragung & Diätenkoppelung:Antwort von Jule Wenzel vom 02.09.2026 auf abgeordnetenwatch.de, in der sie die Mechanismen der Diätenanpassung und der Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfänger in NRW beschreibt.
Zum Netto-Vorteil (Keine Sozialabgaben):§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VI (Regelt die Rentenversicherungsfreiheit für Beamtinnen, Beamte und Richter).
Zur gesetzlichen Grundlage in NRW:Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) sowie § 1 Abgeordnetengesetz NRW (Gesetzliche Basis für die von Frau Wenzel genannten Mechanismen)

Antwort ausstehend von Jule Wenzel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
