Antwort 13.02.2026 von Ole Thorben Buschhüter SPD
Es werden aktuell Überlegungen angestellt, wie die Pflichterfüllung der Anliegerinnen und Anlieger erhöht werden kann.
Es werden aktuell Überlegungen angestellt, wie die Pflichterfüllung der Anliegerinnen und Anlieger erhöht werden kann.
Das Gesetz über das Grundbuch hat 151 Paragraphen. Leider habe ich nicht die Zeit gefunden, mich dort sachkundig zu machen. Vielleicht finden Sie aber in dem Gesetz eine Antwort auf Ihre Frage.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz