Zum aktuellen Stand: Was vorliegt, sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 und noch kein konkretes Gesetz. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf wird frühestens nach der Sommerpause erwartet. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.
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Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie und Ihre Frau durch die aktuelle Debatte verunsichert sind, zumal Sie Ihre Lebensplanung bereits mit Ihren Arbeitgebern abgestimmt haben.

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Mein Standpunkt zum Thema Parteiverbotsverfahren hat sich nicht geändert.
Auf Bundesebene sehe ich noch keine sicheren Erfolgschancen für einen Verbotsantrag, was aber für mich Voraussetzung wäre, um zu verhindern, dass die AfD als nicht verfassungswidrig vom Bundesverfassungsgericht eingeschätzt würde. Ein erfolgloser Antrag wäre das größte Geschenk für die AfD. Deswegen sollten wir weiter die Lage für ein bundesweites AfD-Verbot prüfen und auf Landesebene dort einleiten, wo es erfolgversprechend ist.