Welche Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen können Sie (!) sich für die Empfehlungen 6 und 8 der Alterssicherungskommission vorstellen? Bitte kein Verweis auf anstehende Parlamentsdebatte!
Hallo Herr Klüssendorf, meine Frau und ich haben bei der letzten Bundestagswahl u.a. auch deswegen SPD gewählt, weil sie ein klares(!) Bekenntnis zu den Renten für besonders langjährig Versicherte und langjährig Versicherte abgegeben hat. Dies hat die SPD im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich durchgesetzt. Davon ist jetzt leider aber nichts mehr wahrzunehmen - ganz im Gegenteil. Ich bin Jahrgang 1962, habe bereits 48 ununterbrochene Berufsjahre hinter mir und hatte vor, 2027 ohne Abzüge in Rente zu gehen. Meine Frau ist Jahrgang 1964 mit 45 Beitragsjahren - sie möchte ebenfalls im kommenden Jahr -allerdings mit vollen Abzügen- vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Mit unseren Arbeitgebern haben wir das bereits im letzten Jahr verabredet, damit sie frühzeitig disponieren können. Eine Kollegin meiner Frau wird bereits sukzessive eingearbeitet, um ihre Aufgaben zu übernehmen. Im Moment zieht es uns irgendwie den Boden unter den Füßen weg.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut verstehen, dass Sie und Ihre Frau sich angesichts der aktuellen Debatte um die Rentenkommissionsempfehlungen unsicher fühlen und möchte gerne etwas aufklären.
Zum aktuellen Stand: Was vorliegt, sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 und noch kein konkretes Gesetz. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf wird frühestens nach der Sommerpause erwartet. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.
Zu Ihrer konkreten Frage nach Vertrauensschutz und Übergangsregelungen kann ich Ihnen Folgendes sagen: Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat bei der Vorstellung der Kommissionsempfehlungen ausdrücklich klargestellt, dass wer bereits eine unterschriebene Vereinbarung hat, Vertrauensschutz genießt. Eine nachträgliche Erhöhung der Abschläge bei bestehenden Verträgen steht nicht an.
Für mich persönlich ist dabei klar: Wer auf bestehender Grundlage geplant hat, muss sich darauf verlassen können. Daran ist gute Politik aus meiner Sicht zu messen, bei allem Verständnis dafür, dass sich Rahmenbedingungen verändern können.
Zu Informationen bezüglich Ihrer persönlichen Situation muss ich leider auch sagen: Als Abgeordneter kann ich keine Auskunft zu individuellen Rentenansprüchen geben — dafür fehlt mir sowohl der rechtliche Auftrag als auch die notwendige Kenntnis Ihrer persönlichen Versicherungsbiografie. Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Rentenauskunft anzufordern.
Ich wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Tim Klüssendorf

