Frage von Denis S. • 23.06.2024

Antwort von Thorsten Frei CDU • 24.06.2024
Das ist eine Frage, die die Bundesregierung beantworten müsste
Das ist eine Frage, die die Bundesregierung beantworten müsste
Der Familienausschuss hat die Bundesregierung auch wegen dieser Problematik aufgefordert, bis zum 31.12.2024 einen Regierungsentwurf zur Reform des öffentlichen Namensrechts vorzulegen. Damit wollen wir das öffentliche Namensrecht liberalisieren und auch die Vornamensänderungen erleichtern.
Der Petitionsausschuss ist nicht für Parteiverbote zuständig
Sie können sicher sein, dass wir als Demokratinnen und Demokraten diese Gefahren im Blick haben und uns bewusst sind, dass wir uns über weitere Schutzmaßnahmen Gedanken machen müssen
Das Ergebnis des Bürgerentscheids unterstützt nun den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.