Wird die SPD eine Zustimmung Deutschlands zur Chatkontrolle verhindern?
Sehr geehrter Herr Karaahmetoğlu,
die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Stellungnahme zur der von der EU geplanten Chatkontrolle vorgelegt:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Fachthemen/Inhalte/Telemedien/CSA_Verordnung.html
Wie stehen Sie bitte zur geplanten Überwachung jeglicher elektronischer Kommunikation von Privatleuten? Es wird vermutlich nicht nur Privatleute treffen, sondern auch kleinere eingetragene Vereine, NGOs, Kleinbetriebe, sogar Rechtsanwälte, Seelsorger, Ärzte etc., die sich kein eigenes Rechnernetzwerk leisten können.
Sehen Sie den generellen Entzug des Grundrechts auf das (hier elektronische) Briefgeheimnis als verhältnismäßig an?
Falls die Chatkontrolle beschlossen wird, ist vertrauliche schriftliche Kommunikation unter Freunden oder Verwandten vermutlich nur noch mit Hilfe von Briefen auf Papier möglich wie vor 100 oder 1000 Jahren.
Wird Ihre Partei eine Zustimmung Deutschlands zur Chatkontrolle verhindern?

Sehr geehrter Herr K.,
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission unter anderem zur sogenannten Chatkontrolle unterliegt erheblichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken - das macht ja auch die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich. Das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten (Art. 7 und 8 EU-Grundrechtecharta) würde durch eine verpflichtende Chatkontrolle auf empfindliche Weise eingeschränkt.
Sowohl im Bundestags- als auch im EU-Wahlkampf hat die SPD Massenüberwachung abgelehnt: „Das Umgehen oder Aufbrechen von Verschlüsselung, das Zurückhalten von Schwachstellen sowie den Einsatz von Spähsoftware durch private oder staatliche Stellen lehnen wir ab. Der anlasslosen Speicherung von Daten genauso wie der anlasslosen Kontrolle digitaler Kommunikation stellen wir uns ebenso entschieden entgegen.“ Auch war es im Juni 2024 SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Verhandlungen auf EU-Ebene zum Scheitern brachte (https://www.spdfraktion.de/presse/statements/eu-gesetz-chatkontrolle-vorerst-gescheitert). Deutschland war stets kritisch gegenüber Vorstößen, welche Massenüberwachung ohne Verdacht ermöglichen. Ich sehe aktuell und auch zukünftig keinen Grund, von dieser Haltung abzuweichen. Auch im Koalitionsvertrag von SPD & Union steht: „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz.“ Ich baue darauf, dass dies die Grundlage unserer Entscheidungen auch in Zukunft sein wird.
Eine effektive Bekämpfung von Kindesmissbrauch bedarf aus meiner Sicht nicht der Massenüberwachung, sondern der Stärkung von Ermittlungsbehörden, zielgerichtete Ermittlungsbefugnisse sowie Präventionsmaßnahmen. Die Unterstützung von Missbrauchsopfern sollte zudem dieselbe Priorität wie die Strafverfolgung genießen.
Ich bedanke mich für die Frage und wünsche alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Macit Karaahmetoğlu, MdB