
Antwort ausstehend von Wilhelm Gebhard CDU

Die Sicherstellung einer guten ambulanten Versorgung, gerade für chronisch kranke Patienten, bleibt auch nach den geplanten Reformen ein zentrales Ziel. Das Gesetz soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig stabilisieren, ohne die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.