Bei welchen Beratungen im Digitalausschuss seit Ihrem Amtsantritt haben Sie wegen Ihrer Tätigkeiten für CONVOTIS oder Kraftwerk Software einen Interessenkonflikt offengelegt oder sich enthalten?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sie sind ordentliches Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Gleichzeitig führen Sie die CONVOTIS Köln GmbH weiterhin als Geschäftsführer und erhalten dafür laut Bundestag seit April 2026 monatlich 8.981,97 Euro brutto. Zudem sind Sie Vorsitzender des Beirats der Kraftwerk Software Holding GmbH und erzielen daraus weitere Einkünfte.
Nach § 49 Abgeordnetengesetz müssen Interessenverknüpfungen bei konkreten Ausschussberatungen offengelegt werden. Abgeordnetenwatch berichtete, Sie hätten erklärt, einen auftretenden Interessenkonflikt offenzulegen und sich einer Abstimmung zu enthalten.
Bitte nennen Sie deshalb die konkreten Sitzungen, Vorlagen oder Beratungsgegenstände, bei denen Sie seit Beginn der Wahlperiode eine solche Offenlegung vorgenommen oder sich enthalten haben. Falls dies bislang nie geschah: Haben CONVOTIS oder Kraftwerk Software seit Ihrem Amtsantritt von keinem im Ausschuss behandelten Vorhaben wirtschaftlich profitiert?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit Beginn der Wahlperiode gab es im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung keinen Beratungsgegenstand, bei dem in Bezug auf meine Tätigkeit bei CONVOTIS eine konkrete Interessenverknüpfung im Sinne des Abgeordnetengesetz bestand. Entsprechend gab es bislang auch keine Offenlegung und keine Enthaltung aus diesem Grund.
Dabei ist wichtig zu unterscheiden: Nicht jede allgemeine wirtschaftliche Betroffenheit eines Unternehmens stellt bereits eine konkrete Interessenverknüpfung dar. Nach den Ausführungsbestimmungen des Deutschen Bundestages ist hierfür ein enger Zusammenhang zwischen der entgeltlichen Tätigkeit und dem konkreten Beratungsgegenstand erforderlich.
Hinzu kommt: Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung vergibt selbst keine Aufträge an Unternehmen. Er berät politische und gesetzgeberische Vorhaben und gibt Beschlussempfehlungen an den Deutschen Bundestag ab. Öffentliche Beschaffungs- und Vergabeverfahren der Bundesverwaltung sind davon getrennt.
Für CONVOTIS kann ich zudem klar sagen: Seit meinem Amtsantritt hat das Unternehmen keine Aufträge des Bundes erhalten. Mir ist auch kein konkreter wirtschaftlicher Vorteil bekannt, den CONVOTIS aus einem im Ausschuss behandelten Vorhaben gezogen hätte.
Meine berufliche Tätigkeit und die daraus erzielten Einkünfte habe ich entsprechend den geltenden Transparenzregeln des Deutschen Bundestages offengelegt. Sollte künftig bei einem konkreten Beratungsgegenstand eine Interessenverknüpfung im Sinne des AbgG entstehen, werde ich diese selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben offenlegen und mich, wie bereits angekündigt, in einem solchen Fall einer entsprechenden Abstimmung enthalten.
Viele Grüße
Henri Schmidt

