Schließen Sie als Innenausschussvorsitzender aus, dass Ihre Fraktion Abstriche an der Beamtenalimentation über ein Konsolidierungskonzept nach Art. 109 Abs. 3 GG (Schuldenbremse) rechtfertigen wird?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Oster,
am 17.06.2026 kündigten Sie hier an, die amtsangemessene Alimentation werde „in einigen Wochen“ geregelt. Der September ist bald verstrichen; das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) noch immer nicht verabschiedet. Bundesbeamte und Soldaten erhalten weiterhin lediglich Abschlagszahlungen unter Vorbehalt.
Parallel erörtert das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 03.08.2026 (WD 6 – 30000 – 0012/0007, Pkt. 5.2.3.1) unter Bezugnahme auf den BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025 (2 BvL 20/17), wie der Gesetzgeber über ein Haushaltskonsolidierungskonzept und die Schuldenbremse selbst ein Unterschreiten der Mindestbesoldung rechtfertigen könnte.
Als amtierender Vorsitzender des federführenden Innenausschusses bitte ich um Klarstellung:
1. Wann bringt die Koalition das BAlimentG im Bundestag zur Abstimmung?
2. Schließen Sie Abstriche am Alimentationsniveau über die Schuldenbremse definitiv aus?

