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Die Abgeordnetenentschädigung (die sogenannten Diäten) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Wie die Polizei bei einer konkreten Versammlung vorgeht, entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Grundlage der jeweiligen Lage und in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidungen habe ich weder Einfluss noch liegen mir dazu eigene Erkenntnisse vor.
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