Antwort 07.07.2026 von Holger Dremel CSU
Zur Einordnung: Bayern verfügt bis heute über kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.
Zur Einordnung: Bayern verfügt bis heute über kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.
Transparenz ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats.
Ich sehe die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz sehr kritisch.
Hinsichtlich der Berichte über Guttenberg gibt es inzwischen zahlreiche Unterlassungserklärungen. Das Meiste, das dort geschrieben stand, stimmt nicht. Wahrscheinlich werden in Kürze auch Gegendarstellungen veröffentlich werden müssen.
Die Koalition arbeitet gut und vertrauensvoll zusammen und vertritt u.a. in Brüssel geeinte Positionen.