Antwort 19.05.2026 von Annika Klose SPD
Bei der Beurteilung, ob die Bezüge angemessen sind, hat der Staat einen großen Entscheidungsspielraum.
Bei der Beurteilung, ob die Bezüge angemessen sind, hat der Staat einen großen Entscheidungsspielraum.
Zunächst ist wichtig festzuhalten: Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf sieht nach meinem Kenntnisstand kein pauschales Mindestbeitragsmodell für bisher familienversicherte Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner vor.
Die breite gesellschaftliche und politische Debatte zur Sicherung unseres Sozialsystems und dessen notwendige Reform ist in vollem Gange. Da ist es aus meiner Sicht nicht angezeigt und hilfreich, nun einzelne Elemente herauszugreifen und dazu jeweils ein Votum abzugeben.
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten und zu sichern