
da ich nicht im Bundestag, sondern im EU-Parlament bin, kann ich Ihnen zu dem Sachstand der Debatte nicht viel sagen.
da ich nicht im Bundestag, sondern im EU-Parlament bin, kann ich Ihnen zu dem Sachstand der Debatte nicht viel sagen.
bei Verpackungsangaben mit einer Nennfüllmenge von 500 bis zu 1000 Gramm oder alternativ Milliliter ist es gesetzlich erlaubt, dass bis zu 15 Gramm bzw. Milliliter weniger enthalten sind. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN würden gerne eine Mindestfüllmenge verpflichtend machen, um systematische Unterfüllung zu unterbinden.
Zumindest in Brandenburg hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klima in den letzten Jahren aus meiner Sicht eher Vieles getan um diese Produktionskapazitäten/Flächen zu reduzieren bzw. mit Auflagen verschiedenster Art zu versehen.
Den Tierschutz zu verbessern hat für mich als Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft eine hohe Relevanz und genießt Priorität.