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Aaron Valent
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Frage von Jochen T. •

Warum ist es für Innenminister+Justizminister der Länder nicht verpflichtend eine Liste der Begnadigungen und die vorgebrachte Begründungen mit einer transparenten Veröffentlichung zu führen?

https://www.geo.de/wissen/wie-funktionieren-begnadigungen-in-deutschland--35276908.html

In der Theorie kann eine Person im Rang des Innenminister/Justizminister mit Befugnis zur Begnadigung, ohne Veröffentlichungszwang und daher ohne parlamnentarische Kontrolle durch Oppositionsparteien grundsätzlich alle Strafmaße, auch Mörder und Terroristen zum persönlichen Vorteil begnadigen und das wirft enorme Fragen zur Rechtsstaatlichkeit auf! Da es mittlerweile Parteien gibt, die vom Verfassungsschutz und Teilen gesichert Rechtsextrem sind und die so etwas ausnutzen könnten, mache ich diese Anfrage. Einen politischen Missbrauch der Justiz gab es in Deutschland gab es historisch bereits unter der NSDAP dieser Aspekt spielte eine große Rolle bei der Schoa.

https://www.staatsanzeiger.de/landesgeschichte/wie-ehemalige-ns-juristen-wieder-staatsdiener-wurden/

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-rechtsextremismus-100.html

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr T.

Sie fragen, warum Innen beziehungsweise Justizministerinnen und Justizminister der Länder nicht verpflichtet sind, Begnadigungen mit Begründung in einer öffentlich einsehbaren Liste zu dokumentieren.

Das Begnadigungsrecht ist historisch als Ausnahmeinstrument ausgestaltet. Es soll in besonderen Einzelfällen Härten korrigieren, die selbst ein rechtsstaatliches Strafverfahren nicht immer vollständig auffangen kann. Dabei geht es regelmäßig um sehr persönliche Umstände, etwa gesundheitliche Situationen, familiäre Belastungen oder Fragen der Resozialisierung. Eine verpflichtende Veröffentlichung konkreter Entscheidungen mit individueller Begründung würde häufig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen. Dieser Schutz ist verfassungsrechtlich hoch gewichtet.

Gleichzeitig verstehe ich die Sorge, die hinter Ihrer Frage steht. Ein so weitreichendes Instrument darf nicht intransparent sein oder politisch missbraucht werden. Auch wenn es keine Veröffentlichungspflicht gibt, sind die zuständigen Ministerien parlamentarisch verantwortlich. Parlamente können Auskünfte verlangen, es bestehen Dokumentationspflichten, und politischer Missbrauch hätte erhebliche rechtliche und politische Konsequenzen.

Als Mitglied des Rechtsausschusses halte ich es dennoch für richtig, über mehr strukturelle Transparenz nachzudenken. Denkbar wären anonymisierte Jahresberichte oder statistische Übersichten, die Umfang und allgemeine Gründe von Begnadigungen nachvollziehbar machen, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte und angesichts demokratiefeindlicher Entwicklungen ist Wachsamkeit geboten. Rechtsstaatliche Instrumente müssen kontrollierbar sein. Transparenz und Grundrechtsschutz dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen gemeinsam gesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Aaron Valent

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