Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass solche Vertriebskonstruktionen beendet werden und Versicherer ihre gesetzlichen Tarifwechselpflichten künftig verbindlich einhalten?
Immer wieder berichten Versicherte, dass große PKV-Unternehmen wie DKV/ERGO beim gesetzlich garantierten Tarifwechsel nach § 204 VVG ihre Beratungspflicht umgehen, indem sie interne Beratung verweigern und Betroffene an externe Kooperationspartner wie Baloise Exklusivvertrieb verweisen, die ausschließlich teurere Tarife anbieten. Da BaFin und Ombudsmann hier faktisch keine Sanktionen durchsetzen, können Versicherer diese Praxis folgenlos fortsetzen.
Antwort ausstehend von Nina Warken CDU

