Antwort 07.07.2026 von Cemal Bozoğlu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Notwendige Reformen im Gesundheitswesen dürfen nicht zulasten der Versorgung von Patient:innen gehen.
Notwendige Reformen im Gesundheitswesen dürfen nicht zulasten der Versorgung von Patient:innen gehen.
Psychotherapie braucht Priorität für schwere Fälle, nicht pauschale Abwehr jeder Budgetierung.
Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin Zugang zu amtlichen Informationen haben. Gleichzeitig muss der Staat sensible Bereiche schützen können.
Die von Ihnen genannte Correctiv-Veröffentlichung betrifft einen Vorgang der AfD Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2018.