Wie rechtfertigen Sie ein Gesetz, das die Versorgung schwer kranker Patienten gefährdet?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Sie betonen, dass schwer psychisch kranke Menschen besser versorgt werden sollen. Wie passt das mit einer Budgetierung zusammen, die hochfrequente Psychotherapien für genau diese Patientinnen und Patienten wirtschaftlich erschweren kann? Wie rechtfertigen Sie das – außer mit dem Hinweis auf Sparzwänge?
Glauben Sie wirklich, dass die Budgetierung die Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten nicht beeinflusst?
Ihre Frage unterstellt, dass die vorgesehene Budgetierung zwangsläufig gegen schwer psychisch kranke Patientinnen und Patienten gerichtet sei. Diese Schlussfolgerung teile ich nicht.
Es reicht nicht aus, jede Begrenzung von Ausgaben als Angriff auf die Versorgung darzustellen. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet mit Beitragsgeldern von Versicherten und Arbeitgebern. Wer politische Verantwortung trägt, muss deshalb auch entscheiden, wie Leistungen finanziert, gesteuert und priorisiert werden. Genau diese Verantwortung kann man nicht mit dem Hinweis abräumen, jede Ausgabensteuerung gefährde automatisch Patienten.
Schwer psychisch kranke Menschen brauchen verlässliche Versorgung. Das ist unstrittig. Aber daraus folgt nicht, dass ein Leistungsbereich dauerhaft von jeder Ausgabenbegrenzung ausgenommen werden muss. Es geht nicht darum, notwendige Psychotherapie abzuschaffen. Es geht darum, die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass medizinisch dringliche Fälle tatsächlich Vorrang haben.
Gerade bei schweren psychischen Erkrankungen reicht es häufig nicht, allein über die Zahl psychotherapeutischer Sitzungen zu sprechen. Entscheidend ist, ob die Versorgung fachlich passend organisiert ist. Dazu gehören klare Diagnostik, ärztliche Mitbehandlung, Krisenstrukturen, abgestimmte Behandlungswege und eine bessere Steuerung. Eine reine Debatte über Honorare oder Fallzahlen greift zu kurz.
Ich kann nicht ausschließen, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen Auswirkungen auf Praxen haben. Das wäre unseriös. Aber ich halte es ebenso für unseriös, daraus pauschal abzuleiten, dass schwer kranke Patienten künftig nicht mehr versorgt würden. Diese Zuspitzung überzeugt mich nicht.
Meine Haltung bleibt daher ganz eindeutig, Psychotherapie ist ein wichtiger Teil der Versorgung. Sie darf aber nicht so behandelt werden, als stünde sie außerhalb der Finanzierungsrealität der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer Beitragsstabilität ernst nimmt, muss auch in sensiblen Bereichen Steuerung zulassen. Entscheidend ist, dass notwendige Behandlungen weiterhin möglich bleiben und die Versorgung stärker auf tatsächliche Schweregrade ausgerichtet wird.
Ein Framing, wonach jede Budgetierung automatisch gegen Patienten gerichtet sei, reicht nicht aus, um meine Position zu ändern.

