Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Ramona Storm AfD
Antwort 09.07.2026 von Verena Hubertz SPD
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Antwort 24.04.2026 von Melanie Bernstein CDU
Das Papier ist ein unverbindlicher Arbeitsstand, kein Beschluss. Klar ist: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Kindern & Menschen mit Behinderung gehen.
Antwort 27.05.2026 von Uwe Feiler CDU
Die Lasten sollen auf mehrere Schultern verteilt werden, um das hohe Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können, ohne die Beiträge deutlich erhöhen zu müssen
Antwort ausstehend von Katarina Barley SPD