Antwort 09.07.2026 von Verena Hubertz SPD
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Leider ist Deutschland in Bezug auf die Digitalisierung des Energiesystems weitestgehend Schlusslicht im europäischen Vergleich.
Obwohl Reservekraftwerke notwendig sind, müssen dezentrale Potenziale genutzt werden, um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen.
Der Freistaat Bayern könnte Batteriespeicher, die netzdienlich sind oder sich auf 20 kV-Ebene befinden, verfahrensfrei stellen.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien der konsequente Ausbau der Speicherinfrastruktur notwendig ist.