
Der gemeinnützige Journalismus trägt wesentlich zu einer vielfältigen Medienlandschaft bei und es bedarf rechtlicher Klarheit.
Der gemeinnützige Journalismus trägt wesentlich zu einer vielfältigen Medienlandschaft bei und es bedarf rechtlicher Klarheit.
In der Praxis kommt es mitunter zu Abgrenzungsproblemen bei der Gemeinnützigkeit von Journalismus. Diese Abgrenzung wollen wir daher vereinfachen.
Wir stehen klar hinter der Anerkennung der Gemeinnützigkeit journalistischer Organisationen außerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien.
Trotz entsprechender Initiativen der Koalition kann dieses Vorhaben in der vorzeitig endenden Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der ausfüllungsbedürftig ist und daher nach unterschiedlichen Wertevorstellungen betrachtet werden kann.
Vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) kommt der Vorschlag, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks unterhalb der gesetzlichen Ebene per Erlass zu regeln. Diese Änderung der Abgabenordnung wäre schon ein guter erster Schritt; ein klarer gesetzlicher Eintrag schüfe allerdings mehr Rechtssicherheit und trüge auch zu einer wirksameren Entlastung der Finanzämter bei.