Welche Voraussetzungen fehlen der SPD-Fraktion noch zur Wahrnehmung der verfassungspolitischen Schutzpflicht des Bundestages für ein AfD-Verbot, und verweigern Sie eine Initiative ohne die Union?
Sehr geehrter Herr Miersch,
Sie bezeichnen ein Verbotsverfahren nach Art. 21 GG als „Option“ und „kein Tabu“. Das Argument mangelnder Belege greift jedoch nicht: Das Gutachten der GFF belegt die Verfassungswidrigkeit der AfD, über 1.000 Juristen fordern das Verfahren, Landesverbände sind gesichert rechtsextrem. Der Bundestag ist als Verfassungsorgan nicht an Exekutivbehörden oder Gerichtsurteile anderer Instanzen gebunden, sondern zur eigenständigen Wahrung der wehrhaften Demokratie befugt. Das verfassungsrechtliche Risiko eines Verbotsantrags ist bei dieser Befundlage kalkulierbar – das Risiko des Abwartens hingegen wiegt schwerer. Wer ein Verbot als Option nennt, muss definieren, wann daraus politisches Handeln wird – sonst verkommt das Argument zur Schutzbehauptung.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Verständnis für den Wunsch nach einem klaren juristischen Signal gegen die AfD teile ich ausdrücklich. Ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz mit der Folge eines Parteiverbots ist aber das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie, und das Bundesverfassungsgericht stellt daran erhebliche Anforderungen. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte nehmen wir sehr ernst und sehen darin einen wichtigen Anhaltspunkt, es ersetzt aber nicht die umfassenden Belege, auf die ein solches Verfahren angewiesen ist.
Erst jüngst habe ich im Bundestag betont, dass aus meiner Sicht ein Verbotsverfahren gegen die AfD notwendig ist. Klar ist zugleich, dass es dafür auch einer entsprechenden parlamentarischen Mehrheit bedarf, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben ist. Ich nehme dahingehend wahr, dass die Diskussion über ein Verbotsverfahren gegenwärtig auch innerhalb anderer, bislang skeptischer Parteien voranschreitet.
Ein vorschneller Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde jedoch auch weiterhin der AfD in die Hände spielen, deshalb muss hier sorgfältig vorgegangen werden. Ein Parteiverbot kann zudem ohnehin nur ein Baustein neben der politischen Auseinandersetzung mit der AfD sein. Ein Verbot darf nie leichtfertig ausgesprochen werden, aber es darf auch kein Tabu sein.
Sehr geehrter Herr H., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

